Schwangerschaftskonfliktgesetz verschärft

Am Mittwoch, den 13. Mai hat der Bundestag eine Verschärfung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Angeblich ging es dabei nur um Spätabtreibungen, und um Fälle, bei denen eine Behinderung des Fötus diagnostiziert wurde, tatsächlich wirken sich die Änderungen aber auf die gesamte sozial-medizinische Indikation aus. Dies betrifft ca. 2000 Frauen im Jahr.
Künftig werden Ärzt_innen verpflichtet, die Frau nach einer Diagnose medizinisch zu beraten und sie auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinzuweisen. Tun sie das nicht oder nicht ausreichend, können sie mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden. Frauen müssen zudem eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbruch einhalten.

weiterlesen


0 Antworten auf “Schwangerschaftskonfliktgesetz verschärft”


  1. Keine Kommentare

Antwort hinterlassen

XHTML: Du kannst diese Tags benutzen: <a href=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote> <code> <em> <i> <strike> <strong>